Gemeint sind alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, für die das Land die Geschwindigkeit selbst festlegen kann. Der Begriff Landstraßen ist da zumindest umgangssprachlich verständlicher.
Grundsätzlich erfordert die Vision Zero eine flächendeckende Reduzierung der Geschwindigkeit. Das muss aber bundesrechtlich geregelt werden, deshalb hier nur das, was überhaupt in landesgesetzlicher Zuständigkeit regelbar ist.
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